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!!  Alle Plätze für die Fortbildung 2024 sind besetzt. Wir führen eine Warteliste. !! 

Fortbildungstagungen

Die jährliche Fortbildungsveranstaltung für psychiatrische und psychologische Sachverständige im Strafrecht (die anfangs in Niederpöcking stattfand) ist durch eine Reihe von Besonderheiten gekennzeichnet, die in ihrer Gesamtheit, aber auch in einzelnen Teilen einmalig in der entsprechenden Fortbildungslandschaft der Bundesrepublik sind:

Die Veranstaltung bietet den Teilnehmern - im Gegensatz zu allen anderen Fortbildungsveranstaltungen, die aus einer losen Folge von eher zufällig ausgewählten Einzelvorträgen bestehen - ein Curriculum (eine aufeinander aufbauende Folge von Lerneinheiten) in zweifacher Hinsicht:

- Die Gegenstände der jährlichen Veranstaltungen decken die Bereiche der strafrechtlichen Begutachtung in einem drei- bis vierjährigen Turnus ab: Beurteilungen der Schuldfähigkeit, der Prognose und der psychischen Störungen im Sinne des § 20 StGB sowie ausgewählte Fragen der Rechtspsychologie..

- Die Veranstaltungen bauen ferner insofern aufeinander auf, als die Teilnehmer im ersten Jahr einen Grundkurs zur Erstattung von Gutachten besuchen, in den Folgejahren als Fortgeschrittene vertiefende Inhalten kennenlernen und später in einer kleinen Gruppe der Erfahrenen (von uns ausgewählt) ihre eigenen Fälle zur Diskussion und Supervision durch erfahrene Referenten stellen können.

Ein weiteres Charakteristikum der Veranstaltung ist die durchgängige Anwesenheit und jederzeitige Ansprechbarkeit der Lehrkräfte, von denen fünf (erfahrene Juristen, Psychiater und Psychologen) dem Grundkurs und den Fortgeschrittenen sowie drei (ein erfahrener Rechtsanwalt, ein Mitglied des Bundesgerichtshofs und eine Professor für Psychiatrie) den Erfahrenen zugeteilt sind. Alle Lehrkräfte stehen buchstäblich „vom Frühstück bis zum letzten Glas Wein am späten Abend“ für Fragen zur Verfügung. Auch dieses Angebot ist einmalig und macht zusammen mit den genannten currikularen Strukturen die besondere Qualität der Veranstaltung aus.

Das Gegenstück zu diesem hochintensiven Angebot ist es auf Seiten der Teilnehmer, dass sie durchgängig im Tagungshaus anwesend und ihrerseits jederzeit zu den anstehenden Diskussionen, die auch von den Lehrkräften angestoßen werden, bereit sind. Erst in dem fünf Tage andauernden Diskurs zwischen den Teilnehmern untereinander und mit den Lehrkräften verwirklicht sich der besondere Lernerfolg. Ein zentraler Teil davon ist die während der Veranstaltung in Gruppen erfolgende Erarbeitung von Gutachten auf der Grundlage realen Aktenmaterials, der Vortrag des Ergebnisses in einer Gerichtsverhandlung mit externen Richtern, Staatsanwälten und Verteidigern und die gemeinsame Besprechung von Ergebnis und Vortrag. Die Erarbeitung erfolgt außerhalb der Vortragsveranstaltungen und zieht sich ebenfalls regelmäßig bis in die Abendstunden hinein.

Dieses intensive Zusammenspiel von Lehrenden und Lernenden macht es zum unverzichtbaren Bestandteil der Veranstaltung, dass alle über die gesamte Zeit der Veranstaltung im selben Haus wohnen, zusammen speisen und arbeiten, und zwar auch außerhalb der Vorträge; die Abende sollen überwiegend zur Arbeit und zum fachlichen Austausch genutzt werden. Ohne diese Anforderung würde es sich um eine beliebige sonstige Fortbildung handeln, der die wesentliche Güte dieser Tagung fehlte.

Abgerundet wird die Veranstaltung durch den besonderen Tagungsort: Das Schloss der Evangelischen Akademie Tutzing mit seiner herrlichen Lage am Starnberger See samt Blick auf Karwendelgebirge bis hin zur Zugspitze.